Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Paartherapie, Familientherapie, -Beratung und -Coaching müssen in der Regel privat getragen werden. Krankenkassen übernehmen nur dann die Behandlungskosten, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Störung oder Krankheit vorliegt, die nach ICD-10 (dem internationalen Klassifikationssystem für Krankheiten) diagnostiziert wurde.
Die Kosten für eine Paartherapie zählen nicht zu Krankenkassenleistungen. Obwohl Beziehungsstörungen in der Forschung immer wieder als negativer Einfluss auf die Gesundheit identifiziert werden, gelten sie nicht als behandlungsbedürftige Krankheiten. Insbesondere da Paartherapie präventiv am meisten Sinn macht, liegt zu diesem Zeitpunkt in der Regel ein Konflikt oder eine atmosphärische Störung vor – jedoch keine Störung im Sinne einer Krankheit. Häufig geht es hierbei „nur“ darum, ein gegenseitiges Verständnis zu entwickeln.
Je früher Paare diesen Prozess beginnen, desto besser. Lösungen können dann meist schneller und kostengünstiger erreicht werden als in Situationen, in denen bereits tiefere Verletzungen entstanden sind. Belastende Muster lassen sich oft zügig durchbrechen, und gesundheitlich relevante Beziehungskrisen können vermieden werden. Der Begriff „kostengünstig“ bezieht sich insofern nicht nur auf finanzielle Aspekte, sondern auch auf gesundheitliche Auswirkungen.
Einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen können unter Umständen einen kleinen Teil der Kosten übernehmen – abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen. Wenn Sie glauben, dass Ihre Versicherung Kosten übernehmen könnte, sollten Sie dies unbedingt im Vorfeld klären und direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.
Etwas günstiger gestaltet sich die Situation bei Familientherapie, insbesondere wenn minderjährige Kinder in der Familie sind. Hier lohnt es sich, bei der Krankenkasse nachzufragen oder eine Kostenübernahme beim Jugendamt zu beantragen. Häufig kann eine Familientherapie auch direkt beim Jugendamt durchgeführt werden.
Wenn berufliche Themen eine größere Rolle spielen, könnte ein Coaching oder eine systemische Therapie im beruflichen Kontext sinnvoll sein. Diese Ansätze unterstützen Sie dabei, Konflikte im Arbeitsumfeld zu klären, persönliche Ziele zu erreichen und/oder die Balance zwischen Beruf und Privatleben wiederherzustellen.
Systemisches Coaching kann häufig steuerlich geltend gemacht werden, ebenso wie eine systemische Therapie im beruflichen Kontext, wenn die Therapie der (Wieder-)Herstellung Ihrer Arbeitskraft dient. Dies gilt in meiner Praxis für die Leistungen, die ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie) anbiete. Die systemische Therapie in Verbindung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist ein besonderes Thema, das ich anschließend genauer erläutere.
Sowohl in den USA als auch in anderen europäischen Ländern ist die systemische Therapie schon im vergangenen Jahrhundert ein anerkanntes Psychotherapieverfahren. Wir Deutschen beginnen relativ spät mit schrittweisen Prüfungen ob diese Methode auch bei uns als Psychotherapieverfahren anzuerkennen ist und die letzten Schritte sind noch nicht gegangen … Die „neuen“ Erkenntnisse führen in Deutschland nämlich nicht nur zu neuen Ausbildungsgängen sondern auch zu ganz neuen Fragen: Wie soll man beispielsweise mit den „alten“ SystemikerInnen umgehen? Stand heute brauchen sie eine neue Ausbildung… Doch nun der Reihe nach:
Am 14. Dezember 2008 verabschiedet der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) ein Gutachten. Danach ist auch in Deutschland die Systemische Therapie ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren für die Psychotherapie Erwachsener, Kinder und Jugendlicher. (s. a. Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie nach §11 PsychThG)
Bis Patientinnen und Patienten die systemische Therapie als Leistung einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen können, dauert es noch viele Jahre. Denn die Systemische Therapie wird 2008 (noch lange) nicht als ein so genanntes Richtlinienverfahren eingestuft, weshalb sie als Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen, weder für die Psychotherapie Erwachsener noch für Kinder- und Jugendliche bezahlt werden kann.
Richtlinienpsychotherapie ist zu diesem Zeitpunkt Verhaltenstherapie, analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Etwa fünf Jahre später, am 18.04.2013 beginnt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein Verfahren, um die systemische Therapie neu zu bewerten. Wieder vergehen ca. fünf Jahre bis am 22.11.18 der G-BA sowohl den Nutzen als auch die medizinische Notwendigkeit der systemischen Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren anerkennt (s.a. Anerkennung durch den G-BA). Mit der am 18.02.2021 in Kraft tretenden Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie ändert sich etwas für die Patienten, zumindest für die Erwachsenen. Denn nach §18 (3) dieser Richtlinie kann nun die Systemische Therapie als Krankenbehandlung bei Erwachsenen zur Anwendung kommen.
Kinder und Jugendlich mussten sich noch gedulden. Denn erst am 19. August 2021 beschließt der G-BA nun auch für sie das notwendige Bewertungsverfahren einzuleiten, also knapp 13 Jahre nach der wissenschaftlichen Anerkennung. Das bedeutet, die Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern und Jugendlichen wird geprüft. Es war zu befürchten, sollte es von Beginn dieser Prüfung bis zur Änderung der Richtlinie etwa so lange dauern, wie bei den Erwachsenen, würde eine Änderung für die Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erst etwa im Jahr 2029 in Kraft treten. Doch bewahrheiten sich diese Befürchtungen nicht. Seit dem 01.07.2024 steht nun auch Kindern und Jugendlichen für die ambulante psychotherapeutische Behandlung die Systemische Therapie als Kassenleistung zur Verfügung.
Auch die EMDR-Behandlung ist nun theoretisch abrechenbar. Nach soviel Bürokratie und Theorie fragen Sie sich vielleicht, wie schaut das nun in der Praxis aus? Doch auch in der Praxis hängt ganz viel an der Bürokratie …
Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, müssen nach der sozialrechtlichen Anerkennung der Systemischen Therapie alle, die bisher keine Zulassung hatten, um die systemische Therapie mit den Krankenkassen abzurechnen (die es noch nicht gibt oder gab), einen komplett neuen Ausbildungsgang absolvieren. Denn nur mit einem solch neuen Zertifikat soll dann eine Approbation beantragt werden können.
Ganz praktisch bedeutet das, nicht nur angehende, sondern auch langjährig praktizierende SystemikerInnen müssen zu Ihren bisherigen Studien, Aus- und Weiterbildungen neben den Kosten von mindestens 30.000 Euro auch noch etwa 4.200 Stunden in diese neue Ausbildung investieren. Das entspricht drei Jahren Vollzeit, in denen die erfahrenen SystemikerInnen, ihre Praxen schließen müssen.
Die KollegInnen, welche bereits Richtlinienpsychotherapie (wie Verhaltenstherapie) mit den Krankenkassen abrechnen konnten, bevor diese neue Ausbildung kam, können direkt nach einer Weiterbildung auch Systemische Therapie anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen. …
Erfahrene SystemikerInnen, die seit vielen Jahren tätig sind, werden wohl eher nicht mit den Krankenkassen abrechnen. Aktuell sind hier quasi keine Übergangsregelungen in Planung.
Ich frage mich, ob diese „alten“ SystemikerInnen aufgrund Ihrer Erfahrung dann die Ausbilder der angehenden SystemikerInnen sind … oder wer bildet die neuen KollegInnen aus?
Wenn auch schon vor den letzten Änderungen verfasst, ist dieser Artikel „Über das Verhältnis deutscher Krankenkassen zur Systemischen Therapie“ noch in vielen Punkten sehr relevant. Jana Hauschild schreibt bereits im Frühjahr 2013 im Spiegel den Artikel „Seelenheil im System“.
Seit Jahren übersteigt die Nachfrage nach kassenfinanzierten Psychotherapieplätzen das Angebot und vielerorts gibt es extrem lange Wartezeiten. Durch Corona hat der Bedarf nach Psychotherapieplätzen sogar noch zugenommen. PatientInnen (Erwachsene, Kinder und Jugendliche), die kassenfinanzierte Psychotherapie suchen, stehen bei Kassenpsychotherapeutlnnen, die so genannte Richtlinienpsychotherapie anbieten auf Wartelisten. Sie werden in der Regel dort behandelt, wo es freie Kapazitäten gibt und wissen oft gar nicht, mit welchem Psychotherapieverfahren sie behandelt werden. Nur die Allerwenigsten können ihre Auswahl anhand des angebotenen Psychotherapieverfahrens treffen.
Gar nicht selten werden sogenannte Notfälle auch an Kliniken verwiesen. Einerseits ist das tatsächlich eine realistische Chance auf Systemische Therapie bei erfahrenen SystemikerInnen. Schließlich arbeiten Systemische TherapeutInnen seit vielen Jahren für Maßnahmenträger außerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung und sind auch im Gesundheitssektor, wie etwa in Krankenhäusern, ziemlich stark vertreten. Andererseits nehmen viele PatientInnen die Überweisung in eine Klinik wegen einem Anliegen was die menschliche Psyche betrifft, als Stigmatisierung wahr.
Wer eine Behandlung in einer systemischen Privatpraxis bevorzugt, hat meistens gute Gründe dafür und hat nicht selten ganz gezielt nach einer systemischen Therapie gesucht. Nachfolgend sind einige Beispiele, warum KlientInnen eine systemische Privatpraxis aufsuchen:
Sie sind auf der Suche nach einer Praxis im Landkreis Ebersberg, in der Sie auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen können? Vielleicht ist Ihnen auch die Fachrichtung gar nicht so wichtig. Auf der Website „Ärztlicher Kreisverband Ebersberg“ finden Sie unter Service die jeweils aktuellste Liste für Psychotherapie unter „Psychotherapeuten im LK“ . Dort sind auch einige der Fachrichtungen von den Kolleginnen und Kollegen angegeben. Unter „Arztsuche“ kommen Sie auf die Suche der Bayrischen Landesärztekammer und können nach Ärzten mit ganz unterschiedlichen Fachgebieten in ganz Bayern suchen.
Die derzeit aktuelle Liste für Psychotherapie im Landkreis (Stand Mai 2023) können Sie sich hier als pdf herunterladen. Sie finden darauf Rufnummern von Praxen in Baldham, Ebersberg, Glonn, Grafing, Haar, Kirchseeon, Markt Schwaben, Poing, Steinhöring, Vaterstetten und Zorneding, sowie die Telefonnummern von psychiatrischen Praxen, weiteren Beratungsangeboten und den Vermittlungsstellen für freie Therapieplätze.
Stand: 08.09.2024